Der Kunde ist verpflichtet, die becom-Dienste sachgerecht zu nutzen. Insbesondere ist er verpflichtet, becom unverzüglich über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren; becom unverzüglich über Veränderungen in den Voraussetzungen der Tarifeinstufung zu unterrichten; Die Zugriffsmöglichkeiten auf die becom-Dienste nicht mißbräuchlich zu nutzen und rechts- und / oder gesetzwidrige Handlungen zu unterlassen. Dazu gehört insbesondere schon den Versuch zu unterlassen, den Zugang anderer Teilnehmer der becom-Dienste unberechtigt zu nutzen, nicht im Vertrag zwischen becom und dem Kunden vereinbarte Dienste unberechtigt zu nutzen, Paßwörter anderer Teilnehmer der becom-Dienste oder des Systemoperators zu entschlüsseln, e-mails anderer Teilnehmer der becom-Dienste unberechtigt zu lesen, Dateien anderer Teilnehmer der becom-Dienste zu ändern, für einzelne Anwendungen lizensierter Anwendungssoftware über die becom-Dienste unberechtigt zu verbreiten, Kommunikationsdienste zu unterbrechen oder zu blockieren, etwa durch Überlastung, soweit dies vom Kunden zu vertreten ist, strafbare Inhalte jeglicher Art über Dienste von becom zu verbreiten oder zugänglich zu machen.
Dies gilt insbesondere für pornographische, gewaltverherrlichende Inhalte oder solche, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind sowie für Propagandamittel und Kennzeichen verfassungswidriger Parteien und Vereinigungen oder ihrer Ersatzorganisationen, sich oder Dritten den Besitz pornographischer Inhalte zu verschaffen, die den sexuellen Mißbrauch von Kindern zum Gegenstand haben. die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme am becom-Netz einschlägig sein sollten; den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes und den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und diese zu befolgen; becom erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldungen) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen; nach Abgabe einer Störungsmeldung becom die durch die Überprüfung seiner Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, daß eine Störung im Verantwortlichkeitsbereich des Kunden vorlag; becom entstandenen sachlichen und personellen Aufwand und entstandene Auslagen bei vertraglicher Zuwiderhandlung zu erstatten. Verstößt der Kunde gegen die in Absatz 1 Lit. b) und c) genannten Pflichten, ist becom sofort und in den übrigen Fällen mit Ausnahme von Lit. g) und h) nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander können im Wege einer Benutzerordnung vereinbart werden. Verstöße gegen essentielle Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigen becom nach erfolgloser Abmahnung dazu, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. In den Fällen des Absatz 1 Lit. c) ist becom neben der Berechtigung zur fristlosen Kündigung befugt, bei Bekanntwerden eines Verstoßes des Kunden in der dort aufgeführten Art mit sofortiger Wirkung den Zugang zu den sich aus dem Leistungsumfang ergebenden Diensten zu sperren.