Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Geltung der Bedingungen

Die becom Systemhaus GmbH & Co KG (nachfolgend kurz “becom” genannt) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Abweichenden Einkaufs- oder sonstigen Bedingungen des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 
 

§ 2  Zustandekommen des Vertrages

Durch Unterzeichnung des Antrages auf Internet-Zugang und Teledienstleistungen unterbreitet der Kunde gegenüber becom ein Angebot auf Abschluß eines Vertrages. Er ist an sein Angebot für die Dauer von drei Wochen nach Eingang des Vertrages bei becom gebunden.
Der Vertrag kommt zustande, wenn becom die Annahme des Antrages innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt hat oder mit der tatsächlichen Ausführung ihrer Leistungen durch Gewährung des Netzzuganges beginnt. Angebote von becom sind stets freibleibend und unverbindlich. becom kann den Vertragsabschluß von der Vorlage eines schriftlichen Vollmachtsnachweises, einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen.

 
 

§ 3 Kündigung

Soweit im Vertrag zwischen den Parteien nicht abweichend geregelt, kann das Vertragsverhältnis nach Ablauf einer etwaig vereinbarten Mindestlaufzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonates ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 
 

§ 4 Leistungsumfang

becom ermöglicht dem Kunden den Zugang zu der bestehenden Kommunikations-Infrastruktur und der Nutzung von Mehrwertdiensten. Einzelheiten und Umfang der Leistung ergeben sich abschließend aus dem schriftlichen Hauptvertrag. Soweit becom entgeltfrei zusätzliche Dienste und Leistungen außerhalb der vertraglichen Vereinbarung erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Ein Minderungs- oder Schadensersatzanspruch des Kunden oder ein Kündigungsrecht ergibt sich daraus nicht. becom ist berechtigt, das sich aus dem Vertrag ergebende Leistungsangebot in Form und Inhalt zu ändern, zu reduzieren oder zu ergänzen sowie den Zugang zu einzelnen Leistungen aufzuheben, wenn und soweit hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird.

 
 

§ 5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, die becom-Dienste sachgerecht zu nutzen. Insbesondere ist er verpflichtet, becom unverzüglich über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren; becom unverzüglich über Veränderungen in den Voraussetzungen der Tarifeinstufung zu unterrichten; Die Zugriffsmöglichkeiten auf die becom-Dienste nicht mißbräuchlich zu nutzen und rechts- und / oder gesetzwidrige Handlungen zu unterlassen. Dazu gehört insbesondere schon den Versuch zu unterlassen, den Zugang anderer Teilnehmer der becom-Dienste unberechtigt zu nutzen, nicht im Vertrag zwischen becom und dem Kunden vereinbarte Dienste unberechtigt zu nutzen, Paßwörter anderer Teilnehmer der becom-Dienste oder des Systemoperators zu entschlüsseln, e-mails anderer Teilnehmer der becom-Dienste unberechtigt zu lesen, Dateien anderer Teilnehmer der becom-Dienste zu ändern, für einzelne Anwendungen lizensierter Anwendungssoftware über die becom-Dienste unberechtigt zu verbreiten, Kommunikationsdienste zu unterbrechen oder zu blockieren, etwa durch Überlastung, soweit dies vom Kunden zu vertreten ist, strafbare Inhalte jeglicher Art über Dienste von becom zu verbreiten oder zugänglich zu machen.

Dies gilt insbesondere für pornographische, gewaltverherrlichende Inhalte oder solche, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind sowie für Propagandamittel und Kennzeichen verfassungswidriger Parteien und Vereinigungen oder ihrer Ersatzorganisationen, sich oder Dritten den Besitz pornographischer Inhalte zu verschaffen, die den sexuellen Mißbrauch von Kindern zum Gegenstand haben. die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme am becom-Netz einschlägig sein sollten; den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes und den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und diese zu befolgen; becom erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldungen) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen; nach Abgabe einer Störungsmeldung becom die durch die Überprüfung seiner Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, daß eine Störung im Verantwortlichkeitsbereich des Kunden vorlag; becom entstandenen sachlichen und personellen Aufwand und entstandene Auslagen bei vertraglicher Zuwiderhandlung zu erstatten. Verstößt der Kunde gegen die in Absatz 1 Lit. b) und c) genannten Pflichten, ist becom sofort und in den übrigen Fällen mit Ausnahme von Lit. g) und h) nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander können im Wege einer Benutzerordnung vereinbart werden. Verstöße gegen essentielle Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigen becom nach erfolgloser Abmahnung dazu, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. In den Fällen des Absatz 1 Lit. c) ist becom neben der Berechtigung zur fristlosen Kündigung befugt, bei Bekanntwerden eines Verstoßes des Kunden in der dort aufgeführten Art mit sofortiger Wirkung den Zugang zu den sich aus dem Leistungsumfang ergebenden Diensten zu sperren.

 

§ 6 Nutzung durch Dritte

Eine direkte oder mittelbare Nutzung der becom-Dienste durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch becom gestattet. becom kann die Genehmigung von der Zahlung eines zusätzlichen Entgeltes abhängig machen. Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Der Kunde steht becom für die Einhaltung der vertraglichen Bestimmungen durch den Dritten in der gleichen Weise ein, wie er selbst für deren Einhaltung einzustehen hätte. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, oder Schadensersatzanspruch bzw. Kündigungsrecht des Kunden. Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte Nutzung der becom-Dienste durch Dritte entstanden sind. Gleiches gilt im Falle der unbefugten Nutzung der Dienste durch Dritte, es sei denn der Kunde weist nach, daß die unbefugte Nutzung durch eine Umgehung oder Aufhebung der Sicherungseinrichtungen von becom erfolgt ist, ohne daß er diese zu vertreten hat.

 
 

§ 7 Zahlungsbedingungen

Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, stellt becom dem Kunden die vereinbarten Leistungen zu den jeweils gültigen Tarifen bzw. Gebühren und Konditionen zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung. Die Rechnungstellung von fixen Entgelten erfolgt monatlich im voraus, von verbrauchsabhängigen Entgelten jeweils zu Beginn des Folgemonats. Die jeweils anfallenden Vergütungen werden mit Rechnungsstellung ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig. Ist das Entgelt verbrauchsunabhängig für Teile eines Kalendermonats zu entrichten, so werden diese für jeden Tag mit 1/30 des Monatsentgeltes berechnet. Leitungs- und Kommunikationskosten (Telefon-Gebühren) zwischen Kunden und dem Anschlußpunkt bei becom sind vom Kunden zu tragen. Insofern bei einem Anschluß auf der becom-Seite gesonderte Kosten (z.B. Terminal-Adapter, exklusive Modem-Bereitstellung etc.) entstehen, werden diese dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.

 
 

§ 8 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsstörung

Gegen die Ansprüche becoms kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen solcher Gegenansprüche zu, die aus demselben Vertragsverhältnis resultieren wie diejenigen Ansprüche, denen das Zurückbehaltungsrecht entgegengehalten wird. Schadensersatzansprüche aufgrund von Liefer- und Leistungsstörungen sind ausgeschlossen, soweit diese von becom nicht aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten sind. Dauert eine Störung der Leistungen becom, die erheblich ist, länger als eine Woche und wird dabei ein tatsächlicher Ausfallzeitraum von mehr als einem Werktag erreicht, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und die Gebühren, die auf eine Vorbestellung verbrauchsabhängiger Leistungen (Bandbreiten) zurückgehen, ab dem Zeitpunkt des Eintritts bis zum Wegfall der Behinderung entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn der Kunde aus Gründen, die dieser nicht selbst zu vertreten hat, nicht mehr auf die becom-Infrastruktur zugreifen und dadurch die in dem Vertrag verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann und die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in dem Vertrag verzeichneten Dienste unmöglich wird oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen. Bei Ausfallen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs becoms liegenden Störung ist die Minderung ausgeschlossen. Gleiches gilt für den Ausfall von Diensten aufgrund notwendiger Betriebsunterbrechungen gemäß § 10 der AGB.

 
 

§ 9 Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug ist becom berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p.a. zu fordern. Falls becom in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist sie berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Kunde ist berechtigt, becom nachzuweisen, daß als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. becom kann das Vertragsverhältnis außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist kündigen oder ein Zurückbehaltungsrecht an den ihr obliegenden Leistungen geltend machen, insbesondere die Leitungsverbindung des Kunden unterbrechen, wenn dieser sich mit der Zahlung der geschuldeten Vergütung ganz oder teilweise länger als zwei Monate in Verzug befindet, becom den Kunden unter Fristsetzung gemahnt und auf die möglichen Folgen der Kündigung und des Zurückbehaltungsrechtes hingewiesen hat. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt becom vorbehalten.

 
 

§ 10 Preisänderungen

1. becom behält sich – insbesondere im Hinblick auf Veränderungen der Marklage und/oder Tarifstruktur – vor, die in den Produktvereinbarungen geregelten Preise für die von ihr zu erbringenden Dienste und Leistungen anzupassen (nachfolgende „Preisänderung”). Becom wird dem Kunden die Preisänderung schriftlich ankündigen. Die Preisänderung tritt am ersten Tag des dritten auf die Ankündigung folgenden Monats in Kraft, sofern nicht die Parteien im Einzelfall etwas anderen vereinbaren. Im Falle von Preissenkungen werden diese zunächst auf dem Kunden gegebenenfalls gewährte Sonderrabatte angerechnet.

2. Handelt es sich bei der Preisänderung um eine Preiserhöhung, so hat der Kunde das Recht, innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Ankündigung schriftlich zu widersprechen. Widerspricht der Kunde der Preiserhöhung fristgerecht und kann eine Einigung nicht erzielt erden, ist jede der Parteien berechtigt, die Leistungen, deren Regelungsbereich die Preisänderung betrifft, mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende des Monats zu kündigen, nach dessen Ablauf die Preisänderung Wirksamkeit entfalten soll.

3. Die Kündigung nach §9 Absatz 2. dieses Vertrages ist ausgeschlossen, wenn und soweit die Erhöhung der Preise durch den Provider im Zusammenhang mit Gebührenanpassungen durch die vom Provider genutzten öffentlichen bzw. vergleichbaren monopolistischen Diensteanbieter steht und sich im Rahmen dieser Gebührenanpassungen hält.

 
 

§ 11 Verfügbarkeit der Dienste

becom bietet ihre Dienste 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche an. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten werden frühestmöglich angekündigt. becom wird Störungen ihrer technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen.

 
 

§ 12 Geheimhaltung, Datenschutz

Der Vertragspartner wird hiermit gemäß § 33 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass becom personenbezogene Daten in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet. Soweit sich becom Dritter zu Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist becom berechtigt, die Teilnehmerdaten unter Beachtung der Regelung des § 28 BDSG offenzulegen. Dazu ist sie im übrigen in den Fällen berechtigt, in denen die Erkennung, Eingrenzungen, Beseitigung von Störungen und Fehlern in den Anlagen der Firma becom, sowie in den in Anspruch genommenen Anlagen Dritter die Übermittlung von Daten nötig machen. Die Firma becom erklärt, daß ihre Mitarbeiter, die im Rahmen dieses Vertrages tätig werden, auf das Datengeheimnis gemäß § 5 BDSG verpflichtet worden sind und becom die nach § 9 BDSG erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen hat, um die Ausführung der Vorschriften des BDSG zu gewährleisten.

 
 

§ 13 Haftung und Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche aus Vertrag, aus Verschulden bei Vertragsschluß, positiver Vertragsverletzung sowie unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber der becom wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungsgehilfen/Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor oder zugesicherte Eigenschaften fehlen. becom haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen Dritter, deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität oder dafür, daß sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtmäßig handelt, es sei denn es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit becoms vor. Sofern nicht andere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist diese gegenüber Kunden die Vollkaufleute sind, bei Schäden, die durch die Inanspruchnahme von becom-Diensten, durch die Übermittlung und Speicherung von Daten durch becom, durch die Verwendung übermittelter Programme und Daten durch becom, durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Datenseiten der Firma becom oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch becom nicht erfolgt ist der Höhe nach auf den nachgewiesenen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die becom oder Dritten durch die mißbräuchlich oder rechtswidrige Verwendung der becom-Dienste oder dadurch entstehen, daß der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt. becom haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, daß in Folge von Krieg oder kriegerischer Auseinandersetzung, höherer Gewalt oder in Folge von Arbeitskämpfen die becom Leistungen unterbleiben.

 
 

§ 14 Zusätzliche Bestimmungen

Sonstige Aufträge im Zusammenhang mit oder ohne die becom-Teledienstleistungen unterliegen nicht diesen Geschäftsbedingungen.
Unter sonstige Aufträge fallen
Hardwarelieferung,
Softwarelieferung,
Dienstleistungen, mit Ausnahme des in § 4 beschriebenen Leistungsumfangs.

 
 

§ 15 Schlußbestimmungen

Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist der Sitz der Firma becom in Wetzlar, Bundesrepublik Deutschland.
Verträge, die auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen werden, unterliegen deutschem Recht.
Gegenüber vollkaufmännischen Kunden gilt der Sitz der becom als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis, ebenso gilt dies gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen. becom ist jedoch auch berechtigt am Sitz des Kunden zu klagen. Der Kunde ist verpflichtet, sich im Geschäftsverkehr in Fach- und Vertragsangelegenheiten an unten genannte Stellen zu wenden, sofern nicht für fachliche Fragen im Vertrag eine andere bzw. zusätzliche Ansprechstelle benannt wurde.

becom Systemhaus GmbH & Co KG
Charlotte Bamberg Str. 6
35578 Wetzlar

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.